Die ständige zielgerichtete Fortbildung und der Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit anderen Arbeitsrechtlern ist angesichts der rasanten Entwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung unabdingbare Voraussetzung für eine kompetente Wahrnehmung der Mandanteninteressen.

Rechtsanwalt Mathias Thiel hat hierfür in den vergangenen Jahren u.a. an folgenden Fachveranstaltungen im Arbeitsrecht teilgenommen:

- 2006

- 2007

- 2008 (Verlinkung zu Nachweisen für 2008 in Kürze)